Seit Jahresanfang wurden sie millionenfach eingerichtet, der Widerspruch der Versicherten war gering. Kurz vor der ...
Durch die E-Evidence-Verordnung sollen Personen und Unternehmen zur Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren ...
Constanze Schmidt ist die neue Direktorin der Klinik für Kardiologie und Pneumologie der Universitätsmedizin Göttingen – und ...
TIM, der TI-Messenger, mit dem Akteure im Gesundheitswesen sicher und schnell kommunizieren können, ist nun auch an die ...
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz erfordert bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen besondere Sensibilität.
Wird immer mehr jungen Männern Testosteron zum Muskelaufbau im (Leistungs-) Sport verschrieben? Ein Forschungsteam hat die ...
Noch bis zum Jahresende können für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte 11,03 Euro abgerechnet werden.
Noch bis zum Jahresende können für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte 11,03 Euro abgerechnet werden.
Die Länder pochen auf zügige Gesetzgebung zur Notfall- und Rettungsdienstreform. Zudem will die Länderkammer eine erneute Befassung des Bundestages mit der Widerspruchsregelung bei der Organspende.
US-Präsident Trump hat offensichtlich Freude daran, die Märkte aufzumischen. Eben war noch die Autoindustrie dran, jetzt lässt er die Puppen im Pharmageschäft tanzen.
Die Ergebnisse der KBV-Umfrage zur ePA-Nutzung zeigen: Technisch holpert es wie erwartet, die Patienten sind wenig informiert. Und eine Mehrheit der Umfrageteilnehmer nutzt die Akte immerhin schon.
Seltene Erkrankungen werden oft an speziellen Zentren in Unikliniken behandelt. Es gibt aber Optionen für eine bessere Versorgung vor Ort.
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